Das Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG 2024) wurde im Parlament nicht durchgebracht. Dadurch, dass auch Bestimmungen in der Verfassung betroffen sind, ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig, die nicht erreicht wurde. Es wird davon ausgegangen, dass vor den Nationalratswahlen im Herbst 2024 keine Einigung erzielt werden kann.
Dennoch müssen sich betroffene Einrichtungen rechtzeitig vorbereiten und die Umsetzung nicht auf die lange Bank schieben. Die notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung der NIS2-Richtlinie dauern ohnehin monatelang (wenn nicht jahrelang), und die nächste Regierung wird die Vorgaben der EU verspätet nachreichen. Weitere Schonfristen oder Übergangslösungen wird es aller Voraussicht nach daher nicht geben.
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Siehe auch: https://ofner.wien/nis2/